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Luc Frank: „Es geht um den Schutz des Rechtsstaates“

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    Die CSP
  • vor 4 Tagen
  • 2 Min. Lesezeit
Verfassungsgerichtshof vor Reform

Brüssel/Ostbelgien – 27.01.2026: Heute hat die Verfassungskommission der Abgeordnetenkammer dem Sondergesetzentwurf zur Verschärfung der Ernennungsbedingungen für Richterinnen und Richter am Verfassungsgericht zugestimmt. Luc Frank (CSP-Les Engagés) ist Berichterstatter der Kommission. Ihm zufolge ist die Botschaft klar: „In einer Zeit, in der das Vertrauen in die Demokratie auf die Probe gestellt wird, ist es unsere politische Verantwortung, die Institutionen zu festigen“.


Der belgische Verfassungsgerichtshof wacht über die Einhaltung der Verfassung. Er prüft, ob Gesetze, Dekrete und Ordonnanzen mit der Verfassung vereinbar sind, insbesondere im Hinblick auf die Grundrechte sowie die Kompetenzverteilung zwischen Föderalstaat, Regionen und Gemeinschaften. Zudem kann er Normen ganz oder teilweise aufheben oder deren Anwendung aussetzen, wenn sie verfassungswidrig sind.

 

„Damit ist das Verfassungsgericht eines der zentralen Schutzinstrumente unseres Rechtsstaates. Es heute zu stärken bedeutet nicht nur, unsere Bürgerinnen und Bürger zu schützen, sondern auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu bewahren und die demokratische Stabilität Belgiens für morgen zu sichern“, erklärt Luc Frank.

 

Das Verfassungsgericht ist derzeit nach einem doppelten Paritätsprinzip organisiert – funktional und sprachlich. Ihm gehören sechs ehemalige Parlamentarier sowie sechs hochqualifizierte Juristinnen und Juristen (hohe Magistrate oder Universitätsprofessoren) an; sechs niederländischsprachige und sechs französischsprachige Mitglieder; zudem verfügt mindestens ein Richter über Kenntnisse der deutschen Sprache, der dritten Landessprache.

 

Die Reform bringt drei wesentliche Fortschritte mit sich: Transparenz, Anspruch und institutionelle Effizienz:

Erstens müssen künftige Richterinnen und Richter den Nachweis funktionaler Kenntnisse der jeweils anderen Landessprache erbringen. „Die Kenntnis der anderen Landessprachen zu verlangen, ist kein Luxus, sondern eine Frage des gegenseitigen Respekts und des nationalen Zusammenhalts“, betont Luc Frank.


Zweitens wird das Ernennungsverfahren demokratisch transparenter gestaltet: Die Kandidatinnen und Kandidaten müssen sich künftig einer öffentlichen Anhörung unterziehen, bevor sie durch das Parlament vorgeschlagen werden.

Drittens wird die Anforderung an die juristische Kompetenz erhöht. Bewerberinnen und Bewerber aus der Politik müssen künftig über ein abgeschlossenes Jurastudium verfügen und eine parlamentarische oder ministerielle Erfahrung von mindestens acht Jahren nachweisen – bislang waren fünf Jahre ausreichend.

 

Für Les Engagés ist diese Reform ausdrücklich keine Reaktion auf festgestellte Fehlfunktionen. „Wir verstehen die Ergänzung dieser Ernennungsbedingungen als eine sinnvolle Aktualisierung im Rahmen einer schrittweisen und kontinuierlichen Stärkung unserer Institutionen“, so Luc Frank abschließend.

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