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Freiwilliger Wehrdienst als Antwort auf neue sicherheitspolitische Herausforderungen

  • Autorenbild: Die CSP
    Die CSP
  • 27. Juni
  • 2 Min. Lesezeit

Ostbelgischer Abgeordneter Luc Frank (CSP – Les Engagés) bringt Gesetzesentwurf mit auf den Weg


Brüssel, 26. Juli 2025: Im Rahmen der Plenarsitzung bringen die Mehrheitsparteien einen neuen Gesetzesentwurf für eine Informationskampagne zum freiwilligen Wehrdienst vor. Diese sieht die Versendung eines Briefes an junge Belgierinnen und Belgier, die im Folgejahr ihr 18. Lebensjahr erreichen, vor.


Mit der Aussetzung der Wehrpflicht im Jahr 1992 reagierte Belgien auf ein damals verändertes internationales Umfeld. Heute, mehr als drei Jahrzehnte später, sieht sich Europa erneut mit einem neuen, komplexeren Sicherheitskontext konfrontiert. “Die Stabilität in Europa ist nicht mehr selbstverständlich, und die Bedeutung verteidigungsfähiger Streitkräfte rückt erneut in den Vordergrund” erklärt Luc Frank (CSP – Les Engagés).


In Anbetracht der zunehmend angespannten geopolitischen Lage und der wachsenden sicherheitspolitischen Herausforderungen legt die Arizona-Koalition einen Gesetzesentwurf vor, der die Einführung eines Informationsschreibens, das an junge Erwachsene versendet wird, vorsieht. “Diese Mitteilung soll neutral über die Möglichkeiten eines freiwilligen Wehrdienstes informieren, ohne jeglichen verpflichtenden Charakter. Es handelt sich hierbei um einen wichtigen Meilenstein in unserer Verteidigungsfähigkeit” betont Luc Frank, als Mitglied des Ausschusses für nationale Verteidigung. Ziel sei es, durch die Schaffung eines freiwilligen militärischen Engagements, jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, aktiv und bewusst eine berufliche Laufbahn im Bereich der Landesverteidigung anzustreben.


Der Gesetzesentwurf sieht außerdem die strikte Einhaltung der Datenschutzverordnung vor und garantiert, dass keinerlei persönliche Daten ohne gesetzliche Grundlage verarbeitet werden.” erklärt Luc Frank weiter. Die enthobenen Daten für dieses Vorhaben dienen lediglich der Zustellung des Schreibens und sind somit auch streng auf die dafür notwendigen Informationen beschränkt.


Nach der erstmaligen Vorstellung des Gesetzesentwurfs in der Plenarsitzung wird dieser nun zur weiteren Prüfung und Ausarbeitung an den Ausschuss für nationale Verteidigung überwiesen. “Im Ausschuss wird der Entwurf umfassend diskutiert, aus unterschiedlichen Perspektiven bewertet und bei Bedarf angepasst” erklärt Luc Frank. Die finale Abstimmung zu der überarbeiteten Fassung erfolgt anschließend erneut im Plenum.

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