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Colin Kraft & Stephanie Pauels zum Dekretentwurf über Maßnahmen im Unterrichtswesen 2021

Die Statements der beiden Abgeordneten der CSP-Fraktion Colin Kraft und Stephanie Pauels in der Plenarsitzung vom 28.06.2021:

Sehr geehrter Herr Präsident,

werte Mitglieder der Regierung und des Parlaments,

in dem sogenannten „Maßnahmendekret“, das wir heute verabschieden sollen, gilt unter Verwaltungsbeamten als „technisch notwendig“. Konkret bedeutet das, dass im Laufe der Zeit gewisse administrative Schwierigkeiten sichtbar wurden, die einen reibungslosen Ablauf der Verwaltungsprozeduren – nicht etwa des Unterrichts selber – problematisch machen.

Der Dekretentwurf über die Maßnahmen im Unterrichtswesen 2021 enthält daher wie jedes Jahr Kapitel, die mit Anpassungen des Dienstrechts, Gehaltsberechnungen oder der Schaffung neuer Ämter zu tun haben.




Bevor ich jedoch zur inhaltlichen Aussprache komme, wollen wir von der CSP Fraktion noch ein Wort zur politischen und parlamentarischen Arbeit in diesem Hause bzw. in der gesamten Deutschsprachigen Gemeinschaft sagen.


Wir haben dieses Dokument mit weit rund über 350 Artikeln am 27.05.2021 um 13.36 Uhr erhalten. Warum nenne ich die Uhrzeit? Ganz einfach, weil genau eine Stunde und 24 Minuten zwischen dem Erhalt des Dokuments und der ersten Beratungssitzung im Ausschuss standen. Heute, drei Ausschusssitzungen später, wird es verabschiedet.


Es ist nur mit sehr viel gutem Willen nachvollziehbar, dass ein Dekrettext mit ca. 350 Artikeln in dieser Eile durch unser Parlament gepeitscht wird.


Es wäre unglaubwürdig zu behaupten, dass gewisse Punkte – etwa die Erhöhung der Funktionskosten für das Freie Unterrichtswesen – nicht auch schon im letzten Winter, oder sogar davor noch, hätten behandelt werden müssen.


Dieses Dekret ist ein Paradebeispiel dafür, wie sehr Parlament, Regierung und Ministerium unter zeitlichem Druck arbeiten müssen, um verwaltungstechnische Entscheidungen oder Notwendigkeiten umzusetzen.


Drei Termine für die Beratungen für teils grundlegend wichtige Entscheidungen sind einfach zu wenig. Insgesamt muss man schon die Professionalität der Regierung hinterfragen, wenn man eine Stunde vor der Beratungen ein solches Dokument erhält und der juristische Dienst dies auch noch nicht bereinigen konnte.


In unseren Augen ist das nicht seriös.

Und wir Parlamentarier müssen uns die Frage stellen, was wir für ein Parlament sein wollen.

Wollen wir hier konstruktiv arbeiten und unsere Aufgabe als Volksvertreter wahrnehmen? Oder wollen wir ein Briefkasten-Parlament sein, wo die Regierung die Dokumente einwirft und es mit geschlossenen Augen alles verabschiedet wird.


Wir von der CSP Fraktion finden das nicht gut und halten mehr Zeit für notwendig.


Apropos Notwendigkeit:

Waren sich in diesem Hause nicht alle Fraktionen einig, dass die CSP-Forderung nach Hausaufgabenschulen und Nachhilfeangeboten zur Hilfestellung der Schüler ins Maßnahmendekret gehöre, statt ins Krisendekret?


Im Maßnahmendekret ist davon nichts zu finden. Aber auch auf meine Nachfrage in der Regierungskontrolle hat die Regierung bestätigt, dass sie für durch die Corona-Pandemie eventuelle Defizite keine weiteren Hilfsangebote schaffen möchte.


Generell steht die Frage im Raum, wie viele dieser Artikel wirklich den SchülerInnen zu Gute kommen.


Leider gewinnt man bei der Lektüre dieses Dekrets den Eindruck, dass es im Wesentlichen um den Apparat (Finanzen, Verwaltung, Urlaubsformen oder Gehaltserhöhungen für Inhaber leitender Positionen, …) geht, als um die Förderung von Bedürfnissen, denen unsere Kinder, Jugendliche und nicht zuletzt auch die Eltern gegenüberstehen.


Hinweisen, dass die schulische Ausbildung im Zuge der Coronakrise leidet, muss nicht nur wissenschaftlich nachgegangen, sondern vor allem in der Praxis konsequent durch angemessene Maßnahmen der öffentlichen Hand begegnet werden.


Dass diese Untersuchungen zeitaufwendig sind und in ihrer Durchführung durch die Coronakrise eingeschränkt sein dürften, leuchtet ein.

Dennoch muss den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen sowie den Erwartungen der Erziehungsberechtigten, des Lehrkörpers oder der Politik unbedingt Rechnung getragen werden.

Denn wer Rahmenpläne ausarbeitet und Bildungsziele festlegt, um für junge Menschen optimale Startbedingungen zu schaffen, darf Krisensituationen nicht als Alibi nutzen, um mögliche Fehlentwicklungen hinzunehmen oder sogar zu entschuldigen.


Man kann den Eindruck gewinnen, dass es der ProDG-Regierung und ihrer Koalition es an Bereitschaft fehlt, eine konsequente Hausaufgabenbetreuung und Nachhilfeangebote in ihr Programm aufzunehmen. Das, obschon sie wissen, dass es daran mangelt.

Wer der Computernutzung in unseren Schulen möglichst professionell gegenübertreten will, muss Fachleute am Start haben.

Sie müssen Knowhow mitbringen, sich permanent weiterbilden und gleichzeitig mit Erwachsenen und mit Kindern umgehen können.

Die Schaffung der Stelle eines IT-Beauftragten in den Schulen ist daher schon längst überfällig.


Bemerkenswert ist dabei, dass unsere gesuchte Fachkraft im Stande sein muss, eine siebzehn Punkte umfassende Liste von Aufgaben zu erledigen:


Hier eine Auswahl:

1. Fachliche Betreuung und Förderung des IT-gestützten Unterrichts an der Schule;

2. Beratung und Hilfestellung des Lehrpersonals bei der Auswahl und beim Einsatz geeigneter Unterrichtssoftware;

3. Verwaltung, Pflege und Wartung der in der Schule vorhandenen IT-Ausstattung;

4. Beratung und administrative Unterstützung bei der Anschaffung von IT-Material;

5. Unterstützung und Hilfestellung bei der IT-gestützten Abwicklung von Verwaltungsaufgaben;

6. Reparatur von Hard- und Software;

7. Erstellung eines jährlichen Hardwareinventars;

8. Betreuung, Pflege und Wartung der in der Schule vorhandenen technischen Ausstattung, insbesondere der Drucker, der Fotokopierer, der digitalen Tafelsysteme und der Bühnentechnik;

9. Technische Betreuung der Mediothek;

10. Teilnahme an Personalversammlungen und pädagogischen Konferenzen;

11. Teilnahme an übergeordneten Koordinationsversammlungen der IT-Beauftragten im Unterrichtswesen;

12. Persönliche Fort- und Weiterbildung;

13. Aufgaben, die dazu beitragen, das Schulprojekt zu verwirklichen


Er muss also IT-Spezialist, Handwerklich begabt und pädagogisch ausgebildet sein. Also ein wahres Multitalent.


Was muss unsere Fachkraft mitbringen?

Auch hier gibt es eine längere Liste, die vom Diplom eines Masters oder Bachelors in Informatik oder Computerwissenschaften etc. bis hin zum Inhaber einer Bescheinigung eines hiesigen ZAWMs reicht, sofern man über den erfolgreichen Abschluss einer oder mehrerer Fortbildungen in den Bereichen PC- und Netzwerktechnik verfügt, ergänzt um drei Jahre nützliche Berufserfahrung.


Verstehen Sie mich nicht falsch: Eine Person kann auch ohne einen Master durchaus fähig sein, diesen Beruf auszuführen. Darum geht’s hier auch gar nicht.

Aufgabenliste und Anforderungsprofil sind nicht gerade ein Musterbeispiel des Leitsatzes:


Warum will man einen „Master“, wenn doch auch eine Bescheinigung eines hiesigen ZAWMs reicht?


Was steht im Vordergrund: Dem Lehrkörper und den Kindern Hilfestellungen anbieten zu können, was mit pädagogischen und didaktischen Fähigkeiten verbunden sein dürfte, die hier aber nicht gefragt sind?


Oder stehen etwa handwerkliche Fähigkeiten im Mittelpunkt, die die Betreuung der Schultechnik abdecken?


Die stufenweise Herabstufung des Aufgabenprofils liest sich leider so, dass man hier gerne eine Person mit „Masterabschluss“ hier hätte, aber den Zugang für alle in diese Richtung ausgebildeten öffnen MUSS, weil die fehlende Attraktivität des Berufs und nicht zuletzt der Fachkräftemangel in Ostbelgien sonst die Stelle nicht besetzen ließen.


Wir unterstützen diese Maßnahme ausdrücklich, hoffen aber auch, dass sich ausreichend qualifiziertes Fachpersonal dafür rekrutieren lässt.


Das Leumundszeugnis als permanente Voraussetzung für den Lehrerberuf.

Jeder, der mit Minderjährigen beruflich zu tun hat, sollte nach der Meinung der CSP ein polizeiliches Führungszeugnis ablegen. Im Unterrichtswesen gibt es dafür aber keine einheitliche Regelung.


Diejenigen die befristet oder zeitweilig (also vielleicht für ein Schuljahr) im Unterrichtswesen arbeiten, müssen dies jedes Jahr mit ihrer Bewerbung erneut ablegen.


Wer aber einmal im berufsrechtlichen System der Lehrtätigkeit ist, der braucht nach einer gewissen Phase kein Leumundszeugnis mehr vorzulegen, um weiterhin angestellt zu bleiben. Beispielsweise nach einer Ernennung.


Wir halten das für zumindest fraglich!


Daher werden wir demnächst eine Initiative hierzu ergreifen, diegenau das vorsieht. Jeder Angestellte im Unterrichtswesen sollte jedes Jahr ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis vorlegen.


Ja – es mag lästig und vielleicht sogar mit Kosten verbunden sein, sich ein Führungszeugnis zu besorgen, um den Job zu bekommen.


Aber wissen Sie, wer hier arbeitet und sich um unsere Kinder kümmert?


Würden Sie jemandem ihre Kinder anvertrauen, der sich gegenüber Schutzbefohlenen schonmal etwas hat zuschulden kommen lassen?


Um hier keine Diskussionen aufkommen zu lassen: Einen speziellen Anlass und Grund für unsere Initiative gibt es nicht. Wir haben uns nur die Frage gestellt, warum die einen jedes Jahr ein Leumund ablegen müssen und andere nicht mehr.


Lassen Sie uns diesen Gedanken ernst nehmen, um ggf. sehr bald hierüber zu befinden, was zumutbar und notwendig ist! Zum Wohle unserer Kinder.


7. Erhöhung der Funktionskosten für das FSU


Kommen wir zu meinem letzten Punkt.


Die ostbelgischen Christlich Sozialen befürworten die Unterstützung der Freien Schulen, so wie es in diesem Dekret vorgesehen ist.


Allerdings:

Die Notwendigkeit einer Erhöhung der Funktionskosten für das FSU hat im zuständigen Fachausschuss zumindest für Erstaunen gesorgt.


Zuerst hieß es, dass das Freie Unterrichtswesen, konkret einige katholische Schulen, nicht mit ihrem Geld auskommen. Und das schon seit längerer Zeit nicht.


Informiert wurde unser Parlament darüber bisher nicht – oder haben Sie in einer Haushaltsberatung der letzten Jahre von diesen doch handfesten Problemen gehört?

Da die Bilanzen des Freien Unterrichtswesens offenliegen und sich unsere Regierung mit Attributen wie „maximale Transparenz“ schmückt, hätten wir hier deutlicher und wesentlich früher informiert werden müssen als durch das 39. Kapitels eine Maßnahmendekrets, für dessen tiefgreifende Analyse – auch in diesem Punkt – kaum bis gar keine Zeit vorhanden war!


In der Begründung zum vorliegenden Dekret wird die DG-Finanzspritze u.a. dadurch begründet, dass einigen freien Schulen im Zuge der Covid19-Krise die Einnahmen aus der Vermietung von Sporthallen oder die Gewinne aus Schulfesten fehlten.

Das allein kann es aber nicht gewesen sein.


Auf unser Drängen hin, kam es glücklicherweise noch zu einer Anhörung des Trägers, der viele Fragen beantworten konnte und wirklich grundlegende Herausforderungen für die kommenden Jahre offenbarte.


Die Regierung der DG muss sich entscheiden: Will man eine Diversität bei den Schulträgern oder nicht? Während sich Ministerin Klinkenberg im Ausschuss dafür aussprach, war das bei Ihren Vorgängern nicht immer so deutlich.


Es wäre daher wünschenswert, dass uns die Regierung, sobald die bilateralen Gespräche mit den Betroffenen beendet sind, ein umfangreiches Bild zur Gesamtproblematik und zu den Lösungswegen vorlegt.


Meine sehr verehrten Damen und Herren,


das Unterrichtswesen der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist eine Kernkompetenz, die alle Familien in unserer Region betrifft. In dem vorliegenden Dokument sind viele gute Sachen, die wir unterstützen.

Es gibt auch Dinge, die wir kategorisch ablehnen, aber für die wir auch gerne die Möglichkeit gehabt hätten mehr Zeit in Verbesserungsvorschläge zu investieren.


Vielen Dank.

Sehr geehrter Herr Präsident,

werte Mitglieder des Parlaments und der Regierung,


Bezeichnung/Einstellung auf unbestimmte Dauer ab Dienstbeginn


Schon während der letzten Plenarsitzung sprachen wir über die Bezeichnung und Einstellung auf unbestimmte Dauer ab Dienstbeginn und auch heute beschäftigt uns das Thema erneut.

Einstellung von Personal auf unbestimmte Dauer ab Dienstbeginn könnte man als eine gute Initiative zur Aufwertung des Berufs bzw. zur Begegnung des Fachkräftemangels werten.

Die Kolleginnen und Kollegen sind also quasi von Beginn an Teil des Systems.

Jedoch bringt diese Maßnahme nur sehr bedingt Planungs- und Stellensicherheit. Sie ist eigentlich nur ein Tropfen auf den heißen Stein.

Sicherlich finden viele die Vorteile interessant, die ihnen das System in Aussicht stellt, wie etwa die Urlaubsformen.

Oft sind Kollegen aber nicht bereit, dauerhaft Angst um ihren Job zu haben. Schon bald nach Dienstantritt quittieren nicht wenige den Dienst. Viele brauchen eben auch Sicherheit, denn wenn beispielsweise ein ernanntes Personalmitglied, das nach

- Urlaub wegen Anstellung in einem ministeriellen Kabinett,

- Urlaub wegen Tätigkeit bei einer anerkannten politischen Gruppierung der Abgeordnetenkammer oder des Senats,

- Urlaub wegen Kandidatur bei Provinzial- oder Parlamentswahlen,

zurückkommt und den Anspruch auf seine „alte“ Stelle erhebt, verliert das neue Personalmitglied trotz unbefristeter Bezeichnung seine Stelle. Das führt dann natürlich beim bisherigen Ersatz zu großer Frustration und im schlimmsten Fall zu Abwanderung und somit auch zum Lehrermangel. Diese Abwanderung lässt sich auch wieder in diesem Schuljahr beobachten. Viele Kolleginnen und Kollegen verlassen unsere Schulen, obwohl sie unbefristete Verträge haben, aber aufgrund des veralteten Systems der Ernennung eben keine Planungs- und Stellensicherheit haben und jedes Jahr erneut um ihre Stellen bangen müssen.

Ob diese jetzt zu besprechende Maßnahme zur Bezeichnung/Einstellung auf unbestimmte Dauer ab Dienstbeginn tatsächlich dazu beiträgt,

- Den Lehrerberuf aufzuwerten,

- Dem Lehrermangel zu begegnen und

- Die Jobsicherheit zu optimieren,

muss sich erst noch zeigen. Nach einigen Gesprächen mit Kolleginnen und Kollegen aus dem Unterrichtswesen, die diese Maßnahmen als bei Weitem nicht ausreichend beschrieben, hoffe ich, dass nicht zu viel qualifiziertes Personal aus Angst, seine Stelle zu verlieren, unsere Schulen verlässt!


Anpassung des Mutterschaftsurlaubs


Apropos Urlaubsformen, kommen wir zum Mutterschaftsurlaub.

Werdende Mütter, die gegen Ende der Schwangerschaft krankheitsbedingt beruflich ausfielen, verloren diese Krankentage in der Zeit ihres Mutterschaftsurlaubs nach der Geburt.

Wer also zwei Wochen vor der Geburt beispielsweise eine Grippe hatte und nicht arbeiten konnte, bekam die Ausfallzeit später vom Mutterschaftsurlaub abgezogen.

Gegen diese rechtliche Norm kämpften viele Eltern vergebens, bis im Frühjahr 2020 ein Gesetz verabschiedet wurde, das die Zeit des Mutterschutzes nach der Geburt absichert.

Als Partei, die die Familienpolitik im Logo führt, freuen wir uns besonders über diese Maßnahme, die – ehrlich gesagt – viel zu lange auf sich warten ließ und die viel Mütter leider nicht nutzen konnten.


Datenaustausch KALEIDO

Kommen wir nun zum Datenaustausch zwischen Ministerium und Kaleido.

Um die Arbeit der Berater und Beraterinnen für frühkindliche Entwicklung zu erleichtern, soll Kaleido auf Daten der Familienzulagenkasse zugreifen können.

Infolge dieser Maßnahme erhält Kaleido die Möglichkeit, die Schwangeren gegen Ende der Schwangerschaft ungefragt telefonisch zu kontaktieren.

Die Regierung – genauer das Ministerium – überträgt Kaleido die Daten.

Kaleido kann diese Daten dann – sofern es eine erfolgreiche Kontaktaufnahme gegeben hat – in einer internen Begleitakte abspeichern.

Hierdurch wird deutlich, dass es eben nicht nur um die Schaffung einer Möglichkeit geht, werdende Mütter über die Nutzung fremder Daten (hier der Daten der Kindergeldkasse) per Telefon zu erreichen, um die üblichen und durchaus wichtigen Beratungsgespräche möglich zu machen – so wie es zu Beginn der Begründung festgehalten ist.

Es geht außerdem um das Anlegen einer Akte, die die Identität und Kontaktangaben der Antragsteller auf Geburtsprämie und den voraussichtlichen Geburtstermin umfassen.

Gut, dass der Staatsrat darauf hingewiesen hatte, dass der Antragsteller sein Einverständnis zum Anlegen der Akte gegeben haben muss! Dieser Punkt fehlte übrigens in der ursprünglichen Textform und musste später hinzugefügt werden.

Dem zunehmenden Sammeln und immer wieder durch Gesetze abgedeckten Weiterleiten und Nutzen von Daten durch andere Behörden, als die, die ursprüngliche diese Daten besaßen, stehen wir kritisch gegenüber, auch wenn wir die Führsorge und Beratung durch Kaleido schätzen.

Wir fragen uns, ob ein Mehraufwand durch Kaleido nicht zu rechtfertigen ist, wenn dem Schutz persönlicher Daten mehr Bedeutung beigemessen würde.


Vielen Dank.


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