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Änderung der Pensionsregelung für ehemalige Parlamentsmitglieder

  • vor 2 Tagen
  • 2 Min. Lesezeit
Hier können Sie unsere Stellungsnahme zur Pensionsregelung für ehemalige Parlamentsmitglieder vom 22. Juni 2026 nachlesen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin,

sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen aus Parlament und Regierung,


Belgien steht in den kommenden Jahrzehnten vor erheblichen demografischen und finanziellen Herausforderungen. Die altersbedingten Sozialausgaben werden weiter steigen und damit die öffentlichen Finanzen zunehmend unter Druck setzen. Um die langfristige Tragfähigkeit unseres Sozialsystems zu sichern und die Solidarität zwischen den Generationen zu gewährleisten, sind Reformen notwendig.


Mit den Reformen der Jahre 2025 und 2026 wurden erste wichtige Schritte in diese Richtung unternommen. Ziel ist es, die finanzielle Stabilität des Pensionssystems langfristig zu sichern und den Zusammenhang zwischen geleisteter Arbeit und Rentenansprüchen zu stärken.


Für die CSP-Fraktion ist es selbstverständlich, dass die wesentlichen Grundsätze dieser Reform auch bei der Pensionsregelung ehemaliger Mitglieder des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft berücksichtigt werden.


Der vorliegende Beschluss überträgt deshalb verschiedene Elemente der föderalen Rentenreform auf die Pensionsregelung der ehemaligen Mitglieder des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft und ihrer Hinterbliebenen.


Konkret bedeutet dies unter anderem:

  • Die Pensionen ehemaliger PDG-Mitglieder werden weiterhin indexiert. Der Auszahlungszeitpunkt der Indexanpassung wird jedoch von zwei auf drei Monate verschoben.

  • Die Indexierung wird in bestimmten Fällen auf einen Referenzbetrag begrenzt, wobei andere gesetzliche oder ausländische Pensionen berücksichtigt werden.

  • Die Höchstgrenze der Pensionen und Renten wird vorübergehend eingefroren.

  • Verschiedene Bestimmungen werden dort, wo dies sinnvoll erscheint, an die Regelungen des öffentlichen Sektors angepasst, etwa bei der Rentenkumulierung, bei Hinterbliebenenpensionen oder bei der Aussetzung von Pensionszahlungen im Falle einer Inhaftierung.


Dabei gilt es jedoch, die Besonderheiten unserer Institution zu berücksichtigen.

Das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft nimmt innerhalb der belgischen Institutionenlandschaft eine eigene Stellung ein. Die Situation ehemaliger Mitglieder unseres Parlaments lässt sich daher nicht einfach mit jener anderer parlamentarischer Ebenen vergleichen.


Ebenso ist festzuhalten, dass die vorliegenden Regelungen nur eine begrenzte Zahl von Personen betreffen. Die individuellen Laufbahnen, die Dauer der Mandatsausübung und die jeweiligen Pensionsansprüche unterscheiden sich zum Teil erheblich. Pauschale Aussagen über die Pensionen ehemaliger Parlamentsmitglieder werden dieser Realität nicht gerecht.


Gerade deshalb geht es heute nicht um einzelne Personen, sondern um verantwortungsvolle Entscheidungen.

Die CSP unterstützt diesen Beschluss. Er setzt notwendige Reformen um, berücksichtigt die Besonderheiten des PDG und trägt den unterschiedlichen individuellen Situationen Rechnung.

Die CSP-Fraktion wird dem Beschluss daher zustimmen.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

 

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