Pascal Arimont: „Ein europäisches System statt 27 nationaler Verfahren“
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Entsendung von Arbeitnehmern
Brüssel, 24.06.2026. Gestern Abend haben sich das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten auf die Einführung einer europaweit einheitlichen elektronischen Entsendungserklärung geeinigt. Der ostbelgische EU-Abgeordnete Pascal Arimont (CSP-EVP) war als Verhandlungsführer seiner Fraktion im Beschäftigungsausschuss an der Einigung beteiligt und begrüßt das Verhandlungsergebnis:
„Viele ostbelgische Betriebe wünschen sich eine Vereinfachung in Bezug auf die Entsendung ihrer Beschäftigten in ein Nachbarland. Gerade für Betriebe in Grenzregionen ist es selbstverständlich, ihre Mitarbeiter für eine begrenzte Zeit ins benachbarte Ausland zu entsenden, um dort Arbeiten oder Dienstleistungen durchzuführen. Dabei sind sie verpflichtet, diese Einsätze im Aufnahmeland zu melden, um Sozialdumping zu verhindern. Bislang haben die Mitgliedstaaten hierfür eigene Verfahren entwickelt, sodass Unternehmen heute mit 27 unterschiedlichen Meldesystemen konfrontiert sind. Für einen ostbelgischen Betrieb, der Beschäftigte nach Deutschland, Frankreich, Luxemburg und in die Niederlande entsendet, bedeutet das konkret, dass er vier verschiedene Meldeportale nutzen und vier unterschiedliche Verfahren kennen und anwenden muss. Mit der neuen Gesetzgebung schaffen wir die Möglichkeit für ein einheitliches, harmonisiertes System, das in allen EU-Sprachen verfügbar ist. Das ist ein bedeutender Schritt zur Vereinfachung grenzüberschreitender Tätigkeiten“, erklärt Arimont.

„Die Verordnung wird den Verwaltungsaufwand für Unternehmen verringern, indem die Abgabe von Entsendemeldungen vollständig digitalisiert wird. Gleichzeitig erleichtert sie den nationalen Behörden die Kontrolle der Vorschriften und stärkt die Durchsetzung der Regeln, die notwendig sind, um Sozialdumping zu bekämpfen und das hohe Niveau des Arbeitnehmerschutzes in Europa zu gewährleisten“, so Arimont weiter.
Im Rahmen der Verhandlungen setzte sich Arimont insbesondere dafür ein, dass ein einheitliches Anmeldesystem entsteht, auf dem auch die relevanten Informationen zu wichtigen nationalen Gesetzestexten verfügbar sind. „In engem Austausch mit den belgischen Behörden haben wir zudem durchgesetzt, dass alle relevanten Angaben, die heute für eine Entsendemeldung erforderlich sind, auch vollständig im neuen System erfasst werden. Der ursprüngliche Vorschlag der Europäischen Kommission hätte aus belgischer Sicht nicht ausreichend garantiert, dass entsandte Arbeitnehmer weiterhin so kontrolliert werden können wie Beschäftigte belgischer Unternehmen – zum Beispiel auf unseren Baustellen. Das ist aber insbesondere für unser Land und die hiesigen Unternehmen wichtig, denn gerade in Belgien brauchen wir klare und strenge Vorgaben, um gegen Sozialdumping und unlauteren Wettbewerb vorzugehen. Belgien ist nach Deutschland das zweitwichtigste Aufnahmeland für entsandte Arbeitnehmer in der Europäischen Union. Gerade hier muss also die Kontrolle und die transparente Erfassung aller relevanten Punkte funktionieren. Das neue System verbindet beides: weniger Bürokratie und einen wirksamen Schutz vor Sozialdumping“, so der ostbelgische EU-Abgeordnete.
„Die Mitgliedstaaten können selbst entscheiden, ob sie diese neue Plattform anstelle ihrer nationalen Systeme nutzen möchten. Darum war es unser zentrales Ziel, die Teilnahme an diesem freiwilligen System so attraktiv wie möglich zu gestalten, um möglichst viele Mitgliedstaaten zu gewinnen und zur Übernahme der neuen Plattform zu bewegen. Denn sobald das europäische System verwendet wird, darf der Mitgliedstaat keine zusätzlichen Meldungen oder Erklärungen mehr verlangen. Das verhandelte Ergebnis spiegelt diese Logik wider und sollte viele Mitgliedstaaten überzeugen können“, so Arimont.
Die vorläufige Einigung muss nun noch von EU-Parlament und Mitgliedstaaten bestätigt und formell angenommen werden.































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