Lukas Teller: „Es geht um die Pflegeleistung von Angehörigen und wie diese Arbeit abgesichert werden kann.“
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Hier ist die Kommentierung des Resolutionsvorschlags zur Schaffung eines Statuts für pflegende Angehörige, vom 22. Juni 2026.
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
werte Kolleginnen und Kollegen aus Parlament und Regierung,
eine Gesellschaft braucht nicht nur Menschen, die ehrenamtlich arbeiten und anpacken – nein, sie ist grundsätzlich darauf angewiesen!
Das jetzt behandelte Thema und die damit verbundene Aufforderung an die Entscheidungsträger in Brüssel betrifft diese ehrenamtlich geleistete Arbeit und die Hilfe in besonderer Weise.
Es geht um die Pflegeleistung von Angehörigen und wie diese Arbeit abgesichert werden kann.
Klar ist, dass die heutige Rentnergeneration im Durchschnitt besser dasteht als frühere Generationen. Mein Opa und viele seiner Altersgenossen sind beispielsweise deutlich länger fit und aktiv geblieben und werden zudem älter als die Generationen vor ihnen.
Und dennoch: Die Zahl Pflegebedürftigen steigt!
Der demografische Wandel und der akute Fachkräftemangel haben zur Konsequenz, dass künftig deutlich mehr Menschen auf die zeitintensive und unverzichtbare Pflege durch Angehörige angewiesen sein werden. Und das hat wiederum zur Folge, dass dieser strukturelle Wandel bei der Ausgestaltung sozialer Schutzsysteme vorbeugend organisiert werden muss.
Auch deshalb muss Pflege auf der politischen Agenda ganz oben bleiben.
Es hilft also kein Schönreden: Der aktuelle Zustand der Altenpflege bereitet Sorge. Es fehlen viele Pflegerinnen und Pfleger. Hinzu kommt, dass viele außerdem noch überlastet sind.
Darüber können und dürfen wir als Gesellschaft nicht einfach hinweggehen.
Der Handlungsbedarf wurde in Koalitionsverträgen, Parlamentsresolutionen und Programmen bereits klar benannt. Im nächsten Schritt kommt es darauf an, die notwendigen Maßnahmen auf den Weg zu bringen – insbesondere zur Verbesserung der Arbeits- und Rahmenbedingungen. Dabei tragen alle Entscheidungsebenen Verantwortung.
Deshalb verfassten wir diese Aufforderung an die Föderalregierung im Rahmen der vorliegenden Resolution!
Richtig ist, dass der föderale Gesetzgeber bereits aktiv war: Aber der soziale Schutz für pflegende Angehörige in dem im Februar 2026 beschlossenen Gesetz greift zu kurz!
Der Schutz deckt nicht alle langfristigen und strukturellen Bedürfnisse pflegender Angehöriger in unterschiedlichen Lebenslagen ab.
Anders gesagt: Wer als Angehöriger jemanden pflegt, den durch das Arbeitsamt angebotenen Job nicht antreten kann oder die Auflagen, die an die Jobsuche gebunden sind, nicht erfüllt, wird nach einer Übergangszeit merken, dass ihm die Zuwendung über das Arbeitslosengeld bald fehlen wird. Auch andere Sozialleistungen sind davon betroffen.
Hinzu kommt eine ausgeprägte geschlechtsspezifische Dimension. Da Pflegearbeit weiterhin überwiegend von Frauen getragen wird, führen Einschränkungen oder Unterbrechungen der Erwerbstätigkeit infolge unzureichender sozialer Absicherung häufig zu strukturellen Nachteilen für Frauen.
Wir müssen also pflegende Angehörige entlasten, damit sie ihre Pflegeaufgaben bewältigen können. Zu diesem Zweck setzen wir uns nicht nur für bessere Entlastungsangebote ein, sondern müssen auch dafür sorgen, dass denen, die ehrenamtlich pflegen, nicht noch an anderer Stelle das Leben schwer gemacht wird.
Deshalb ist in einem Konzeptpapier des flämischen Parlaments festgehalten worden, dass pflegende Angehörige stärker entlastet werden, indem das bestehende System reformiert, verlängert und bis 2027 durch einen neuen, besser überwachbaren Pflegeplan ersetzt wird.
Auch auf frankophoner Seite erkennt man, dass die Rolle als pflegende Angehörige nicht zu einer mehrfachen Belastung führen dürfe. In diesem Sinne wird sich die Regierung der Fédération Wallonie-Bruxelles an die anderen Regierungsebenen wenden, um ihnen einen föderalen Aktionsplan für pflegende Angehörige vorzuschlagen, der eine gerechtere Anerkennung sowie verstärkte Unterstützung und Begleitung vorsieht, und das unabhängig vom sozialen und beruflichen Status des pflegenden Angehörigen.
Wie erkennbar wird, schließen sich also die Reihen auf gliedstaatlicher Ebene – und damit auch hier in Ostbelgien!
Wir fordern, dass der Föderalstaat für Personen, die die Pflege erkrankter oder in ihrer Autonomie eingeschränkter Angehöriger leisten, ein nachhaltiges Schutzstatut einrichtet, das für die Dauer ihrer hierdurch bedingten Nichtverfügbarkeit auf dem Arbeitsmarkt eine angemessene soziale Absicherung gewährleistet.
Deshalb stimmt die CSP-Fraktion diesem Dokument uneingeschränkt zu!
Zum Abschluss möchte ich die kollegiale und konstruktive Zusammenarbeit im Rahmen der Ausschussarbeiten hervorheben und den Studiendienst unseres Parlaments für seine wertvolle Zuarbeit loben.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!































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