top of page

Stellungnahme zu der Regierungserklärung, den Reformen im Bildungswesen und bezahlbarem Wohnen

vor 17 Stunden
10 Min. Lesezeit
Am Montag, den 21. September 2026 hat Steffi Pauels eine Stellungnahme zu der Regierungerklärung vom September 2026 vorgetragen. Hierbei hat sie die PISA-Ergebnisse, die Rahmenplanreform, die Reform des Stunden- und Stellenkapitals sowie das geplante Bildungsmonitoring thematisiert. Ebenfalls ging sie auf die Raumordnung der DG und bezahlbaren Wohnraum ein. Die vollständige Rede findet ihr hier:

Sehr geehrte Frau Präsidentin,

werte Kolleginnen und Kollegen,


Frau Präsidentin, Sie haben letzte Woche Montag in Ihrer Eröffnungsrede einen Gedanken formuliert, der aus meiner Sicht sehr gut zu den Herausforderungen passt, vor denen wir in dieser Sitzungsperiode stehen:

„Demokratie braucht Zeit. Zeit zum Zuhören. Zeit zum Abwägen. Zeit für unterschiedliche Perspektiven.“

Und manchmal, so haben Sie weiter gesagt, braucht es den Mut, „einer schnellen Antwort eine gute Antwort vorzuziehen“.


Dieser Gedanke passt ganz besonders zur Bildungspolitik. Aber ich glaube, er beschreibt darüber hinaus einen Anspruch, den wir insgesamt an verantwortungsvolle Politik stellen sollten.

Nicht jede Herausforderung braucht sofort eine neue Ankündigung. Nicht jedes Problem ist mit einer zusätzlichen Maßnahme gelöst.


Politische Verantwortung bedeutet für uns: genau hinzuschauen, sorgfältig zu entscheiden, Prioritäten zu setzen, umzusetzen – und anschließend auch zu überprüfen, ob das, was wir beschlossen haben, tatsächlich wirkt.


Gerade nach der Veröffentlichung der jüngsten PISA-Ergebnisse ist die Versuchung groß, möglichst schnell Antworten zu liefern. Zu viele Jugendliche erreichen grundlegende Kompetenzen nicht. Das müssen wir ernst nehmen.


Besonders die Entwicklung der Lesekompetenz muss uns beschäftigen. Denn Lesen ist weit mehr als eine Kompetenz für den Deutschunterricht. Wer Schwierigkeiten hat, Texte zu verstehen, bekommt auch in anderen Fächern Probleme, ebenso später in der Ausbildung und im Berufsleben.


Gute Bildung ist eine der wichtigsten Voraussetzungen dafür, dass junge Menschen ihren eigenen Weg gehen können. Deshalb tragen wir hier eine besondere politische Verantwortung.


Diese Verantwortung besteht aber nicht darin, nach jeder Studie eine neue Reform anzukündigen und aus dem Boden zu stampfen.

Viele grundlegende Reformen im Bildungsbereich sind bereits angestoßen, einige laufen bereits seit zwei Jahren.


Mit der Rahmenplanreform wird überarbeitet, was unsere Schülerinnen und Schüler während ihrer Schulzeit lernen und können sollen. Begonnen wird bewusst mit den zentralen Grundkompetenzen in Deutsch, Französisch und Mathematik. Gleichzeitig sollen wichtige überfachliche Kompetenzen stärker verankert werden.


Bei der Reform des Stellenkapitals geht es um die Frage, welche personellen Ressourcen eine Schule tatsächlich benötigt. Dabei sollen beispielsweise die soziale Situation einer Schule, der Sprachförderbedarf oder der individuelle Unterstützungsbedarf der Schülerinnen und Schüler stärker berücksichtigt werden.

Gleichzeitig sollen Schulen mehr Flexibilität erhalten, die verfügbaren Ressourcen dort einzusetzen, wo sie am dringendsten gebraucht werden.


Beide Reformen werden Schritt für Schritt und gemeinsam mit den Akteuren des Unterrichtswesens vorbereitet.


Reformen brauchen Zeit. Und diese Zeit ist nicht mit Stillstand zu verwechseln.

Deshalb finde ich es wichtig, ein drittes Projekt hier im Kontext der PISA-Studie anzusprechen, und zwar den Aufbau eines systematischen Bildungsmonitorings.


PISA liefert uns wichtige Erkenntnisse. Aber gute Bildungspolitik darf nicht darauf angewiesen sein, alle paar Jahre auf eine neue PISA-Studie zu warten, um zu erfahren, wo unser Unterrichtswesen steht.

Wir wollen Entwicklungen kontinuierlich im Blick haben.


Wie entwickeln sich die Kompetenzen unserer Schülerinnen und Schüler? Wo entstehen Schwierigkeiten? Wie entwickelt sich ihr Wohlbefinden? Wo brauchen Schulen Unterstützung?

Und wir wollen vor allem eine Frage beantworten können:

Wirken die Maßnahmen, die wir beschließen?


Denn auch das gehört zur politischen Verantwortung. Es reicht nicht, eine Reform zu beschließen und anschließend davon auszugehen, dass sie die gewünschte Wirkung erzielt. Wir müssen bereit sein, hinzuschauen, zu evaluieren und gegebenenfalls nachzusteuern.


Die Regierungserklärung sieht dafür bereits jetzt erste konkrete Schritte vor. Bis Juni 2027 sollen prioritäre Anwendungsfälle und Indikatoren festgelegt und die technischen Anforderungen konkretisiert werden. Erste Anwendungen betreffen unter anderem Schülerzahlprognosen und den künftigen Lehrkräftebedarf. Die Rechtsgrundlage für das Bildungsmonitoring ist bereits in Arbeit.


Damit schaffen wir die Grundlage für eine Bildungspolitik, die weniger auf Momentaufnahmen angewiesen ist und Entwicklungen früher erkennen kann.

Gleichzeitig müssen wir nicht warten, bis die großen Reformen vollständig abgeschlossen sind, um dort anzusetzen, wo wir heute bereits Handlungsbedarf erkennen.


Ein Beispiel ist die Leseförderung.

Ab diesem Schuljahr startet an fünf Primarschulen eine dreijährige Pilotphase mit einem verbindlichen Leseband. Die Lehrpersonen erhalten Fortbildungen und Materialien, die Autonome Hochschule begleitet das Projekt fachlich und wissenschaftlich.

Und auch hier ist ein Punkt entscheidend: Die Lesekompetenz wird zu Beginn und am Ende der Pilotphase erfasst.


Wir führen also nicht einfach eine neue Maßnahme ein. Wir wollen wissen, ob sie funktioniert. Und wenn sich das Modell bewährt, soll daraus ein Ansatz entstehen, der auf weitere Schulen übertragen werden kann.

Auch bei anderen Maßnahmen werden wir erst mit der Zeit beurteilen können, welche Wirkung sie tatsächlich entfalten. Die neuen Regeln zur Handynutzung an unseren Schulen konnten sich beispielsweise noch gar nicht in den jetzt veröffentlichten PISA-Ergebnissen widerspiegeln.


Deshalb sollten wir die Ergebnisse weder relativieren noch aus ihnen vorschnelle Schlüsse ziehen.

Die PISA-Befunde werden gemeinsam mit der AHS, den Schulen, den Schulträgern und der Verwaltung vertieft analysiert und für die bereits eingeleiteten Reformen genutzt.


Sehr geehrte Damen und Herren,

Verantwortung übernehmen heißt für uns deshalb: genau hinzuschauen, zuzuhören, Entscheidungen zu treffen und anschließend auch zu überprüfen, ob sie wirken.


Und damit komme ich zu einem Bereich, der unmittelbar mit Bildung verbunden ist: zur Beschäftigung.

Denn die Frage, welche Kompetenzen Menschen erwerben und wie wir sie dabei unterstützen, ihre Fähigkeiten zu nutzen, endet nicht mit der Schule.


Der Fachkräftemangel ist längst Realität. Er betrifft unsere Unternehmen, das Handwerk, die Pflege, unsere Schulen und viele weitere Bereiche. Umso wichtiger ist es, die Potenziale der Menschen zu erkennen und gezielt zu fördern, die bereits hier leben.


Denn wir können nicht auf der einen Seite über fehlende Fachkräfte sprechen und auf der anderen Seite vorhandene Potenziale ungenutzt lassen.


Genau hier setzt „Fokus Job“ an.

Wer arbeitslos wird, soll möglichst früh erfahren, welche Unterstützung und Qualifikationen ihm behilflich sein können, einen neuen Beruf zu finden. Dafür werden berufliche Interessen und Fähigkeiten ebenso erfasst wie Sprachkenntnisse und digitale Kompetenzen. Auf dieser Grundlage kann anschließend gezielter vermittelt werden – beispielsweise an eine konkrete Stelle, ein Praktikum, eine Qualifizierung oder zunächst in eine berufliche Orientierung.


Und das ist keine neue Ankündigung: 1.078 Menschen haben dieses neue Kompetenzfeststellungsverfahren mittlerweile durchlaufen. Zusätzlich wurden 40 Seminarreihen für Outplacement und Bewerbungscoaching in Eupen und St. Vith in Auftrag gegeben.

Dieses Verfahren soll weitergeführt werden.


Dabei liefert Fokus Job uns gleichzeitig Erkenntnisse darüber, wo weiterer Handlungsbedarf besteht. So zeigt die systematische Erfassung, dass bei einem großen Teil der Arbeitsuchenden die Sprachkenntnisse für die angestrebte Ausbildung oder Beschäftigung noch nicht ausreichen.

Sprachförderung und berufliche Qualifizierung sollen deshalb stärker miteinander verbunden werden. Kursniveaus, Unterrichtszeiten und berufsbezogene Inhalte sollen besser auf den festgestellten Bedarf abgestimmt werden.


Gleichzeitig geht die Beschäftigungspolitik weiter. Mit der geplanten Fachkräftestrategie sollen Bildung, Ausbildung, Weiterbildung und Arbeitsmarkt stärker zusammengedacht werden. Die Regierungserklärung nennt dazu konkrete nächste Schritte: Die beruflichen Qualifizierungen sollen weiterentwickelt, innerbetriebliche Ausbildungsformen ausgebaut und Bildungs- und Weiterbildungsangebote stärker am tatsächlichen Bedarf des Arbeitsmarktes ausgerichtet werden.


Denn wenn wir über Fachkräftesicherung sprechen, sprechen wir letztlich über eine der zentralen Zukunftsfragen Ostbelgiens:

Haben wir auch morgen genügend Menschen mit den richtigen Kompetenzen, um unsere Betriebe, unsere Pflege, unsere Schulen und unsere Dienstleistungen aufrechtzuerhalten?

Damit schließt sich für mich der Kreis zwischen Bildung und Beschäftigung.

In beiden Bereichen geht es um Kompetenzen. Es geht darum, Potenziale frühzeitig zu erkennen und Bürger gezielt zu unterstützen.

Nicht jede Reform zeigt ihre Wirkung von heute auf morgen. Aber wir tragen die Verantwortung dafür, heute die richtigen Grundlagen zu schaffen.

Dafür braucht es die notwendige Ruhe und Sorgfalt. Aber es braucht ebenso den klaren Anspruch, dass aus Konzepten konkrete Verbesserungen für die Menschen in Ostbelgien werden.


Lassen Sie mich zu einem weiteren zentralen Thema kommen: Wie wollen und wie können wir in Zukunft in Ostbelgien wohnen?

Der Ministerpräsident stellte in seiner Regierungserklärung unter anderem die Frage:

„Wie sorgen wir dafür, dass Ostbelgien auch dann gut funktioniert, wenn die Rahmenbedingungen schwieriger werden?“


Diese Frage stellt sich ganz konkret beim Wohnen.

Als ich am vergangenen Mittwoch Gast eines Themenabends der „Jungen Mitte“ war, ging es im weitesten Sinne um die Zukunft Ostbelgiens. Konkret ging es um die Sorgen junger Menschen, die hierbleiben wollen und auf der Suche nach bezahlbarem Wohnraum sind.


Sie stellten eine sehr einfache Frage:

„Können wir uns in Zukunft Wohnraum noch leisten?“

Eine einfache Frage – aber keine einfache Antwort.

Wohnungsbau und Raumordnung stehen dabei in einem unmittelbaren Zusammenhang. Beide Bereiche werden inzwischen seit fast sechs Jahren von der Deutschsprachigen Gemeinschaft ausgeübt. Die Vorbereitung auf die Übernahme dieser Zuständigkeiten reicht noch weiter zurück.

Und deshalb dürfen wir inzwischen auch die Frage stellen:

Welchen konkreten Mehrwert bringen uns diese Kompetenzen?

Denn Autonomie ist kein Selbstzweck.


Eine Kompetenz ist nicht deshalb wertvoll, weil wir sie auf dem Papier besitzen. Sie ist dann wertvoll, wenn die Menschen merken, dass dadurch Lösungen entstehen, die besser zu unserer Realität in Ostbelgien passen.

Dabei müssen wir realistisch bleiben.


Wir bestimmen in Eupen weder die Entwicklung der Hypothekenzinsen noch die internationalen Preise für Holz, Stahl, Beton oder Dämmstoffe.

Und auch in der Raumordnung können wir nicht einfach sämtliche Vorschriften abschaffen und sagen: Ab morgen wird überall gebaut.


Denn so einfach können neue Baugebiete nicht ausgewiesen werden. Angaben über Ver- und Entsorgung, Umweltgenehmigungen, Infrastrukturanbindungen, Einspruchsverfahren, regionale Besonderheiten, Bodenanalysen, mögliche Vorgaben aus der Forst- und Agrargesetzgebung, Überschwemmungsgefahren und gegebenenfalls Denkmal-, Landschafts- oder archäologischer Schutz müssen berücksichtigt, geprüft und gegeneinander abgewogen werden.

Und das aus guten Gründen.


Menschen brauchen Einspruchsmöglichkeiten. Hochwassergefahren müssen berücksichtigt werden. Natur und Landschaft müssen geschützt werden. Und Wasser, Abwasser, Straßen und andere Infrastruktur müssen vorhanden sein.


Einmal vergebenes und bebautes Gelände ist nicht einfach zurückzuholen. Wir müssen deshalb vorsichtig und bewusst mit unserem Raum umgehen.

Aber zwischen „alle Regeln abschaffen“ und „alles so lassen, wie es ist“ gibt es sehr viel Gestaltungsspielraum.

Und genau dort liegt unsere Aufgabe.


Wenn Verfahren unnötig kompliziert sind, müssen wir sie vereinfachen.

Wenn Prüfungen parallel stattfinden können, statt nacheinander, sollten wir das ermöglichen.

Und wenn Entscheidungen unnötig lange dauern, entstehen zusätzliche Kosten.

Denn beim Bauen gilt ganz einfach:

Zeit ist Geld.


Deshalb ist die Reform unserer Raumordnung ein wichtiger Hebel.

Noch in dieser Legislaturperiode – also bis 2029 – soll ein neues Dekret zur Raumordnung ausgearbeitet werden. Verfahren sollen einfacher und schneller werden, den Gemeinden sollen zusätzliche Handlungsspielräume bei der Ausweisung von Wohngebieten eingeräumt und bestimmte Fristen verkürzt werden.


Schnellere Verfahren und berechtigte Schutzinteressen sind dabei kein Widerspruch.

Aber wir sollten bei der Frage nach mehr Wohnraum nicht automatisch zuerst über immer neue Baugebiete sprechen.

Wir müssen uns genauso fragen:

Wie nutzen wir das besser, was bereits vorhanden ist?

Wo stehen Gebäude leer?

Wo können bestehende Gebäude in mehrere Wohneinheiten aufgeteilt werden?

Wo können ehemalige Geschäftsgebäude oder andere Immobilien umgenutzt werden?

Wo können wir in unseren Ortskernen zusätzlichen Wohnraum schaffen?

Und wie können wir bereits vorhandenes Wohnland besser mobilisieren?


Denn es wäre auf Dauer nicht nachhaltig, unsere Ortschaften immer weiter nach außen wachsen zu lassen, während bestehende Gebäude und vorhandene Flächen ungenutzt bleiben.

Innenentwicklung vor Außenentwicklung bleibt deshalb ein wichtiger Grundsatz.

Das bedeutet ausdrücklich nicht, dass Entwicklung verhindert werden soll.

Im Gegenteil.


Der ländliche Raum darf nicht zur reinen Schlafgemeinde für die nahen Ballungszentren werden. Er muss ein lebendiger Wirtschafts- und Lebensraum bleiben.

Dazu gehört, Infrastruktur zu sichern. Raumordnung bedeutet deshalb auch, dass die Wege zum Arzt, zur Schule und zum nächsten Supermarkt möglichst kurz bleiben. Digitalisierung und verlässlicher Nahverkehr gehören ebenfalls dazu.


Und dazu gehört auch, Gewerbe zu ermöglichen.

Wenn wir jungen Familien eine Perspektive bieten wollen, brauchen wir Arbeitsplätze vor Ort. Das gelingt nur durch eine maßvolle und kluge Ausweisung von Gewerbeflächen, die sich in unsere Region einfügen.

Raumordnung darf deshalb nicht als reines Verhinderungsinstrument verstanden werden.

Sie ist ein Gestaltungsinstrument.


Und beim Wohnen müssen wir stärker aus der Perspektive der Menschen denken, die heute vor diesen Entscheidungen stehen.


Da ist der 23-Jährige, der zu Hause ausziehen möchte und eine erste bezahlbare Mietwohnung sucht.

Da ist das junge Paar, das sich fragt: Kaufen wir? Renovieren wir ein älteres Haus? Bauen wir?

Und da ist die Familie mit zwei Einkommen, die trotzdem feststellt, dass Eigentum zunehmend schwierig zu finanzieren ist.


Auch diese Menschen gehören in eine Debatte über bezahlbaren Wohnraum.

Deshalb müssen wir offen für unterschiedliche Antworten sein.


Miete und Eigentum. Neubau und Umbau. Die bessere Nutzung bestehender Gebäude. Kleinere Wohnungen. Generationenübergreifende Wohnformen. Und auch neue Modelle können dazugehören.

Wir werden die Wohnraumfrage nicht mit einem einzigen Instrument lösen.


Und Verdichtung darf dabei nicht einfach bedeuten, möglichst viele Menschen auf möglichst wenig Quadratmetern unterzubringen.

Wohnen ist mehr als ein Dach über dem Kopf.


Es geht um Lebensqualität. Um Nachbarschaft. Um Mobilität. Darum, ob Kinder Platz haben. Darum, ob ältere Menschen in ihrer Ortschaft bleiben können.

Unsere Städte, Gemeinden und Dörfer werden sich verändern. Wir werden stärker in bestehenden Siedlungsstrukturen bauen, unsere Ortskerne weiterentwickeln und Gebäude besser nutzen müssen. Gebäude werden energieeffizienter werden müssen. Auch ÖPNV-Anbindung und Fahrradwege gehören zur Frage, wie wir in Zukunft wohnen.


Wir müssen einen Rahmen schaffen, in dem wir unseren Raum nutzen und schützen, um darin gut leben zu können.

Und letztlich geht es um die Frage, ob junge Menschen auch morgen noch sagen können:

Hier sehe ich meine Zukunft. Hier kann ich mir etwas aufbauen.

Daran wird sich auch zeigen, ob wir unsere Zuständigkeiten in Wohnungsbau und Raumordnung tatsächlich zum Vorteil der Menschen in Ostbelgien nutzen.



Sehr geehrte Damen und Herren,

wenn wir über all diese Vorhaben sprechen – über Bildung, Fachkräfte, Wohnraum, unsere Krankenhäuser, Schulgebäude oder andere wichtige Infrastrukturen –, dann müssen wir auch über eine Frage sprechen, die nicht immer angenehm ist:

Wie finanzieren wir das dauerhaft?

Auch hier sollten wir die Dinge nicht schönreden.

Die finanziellen Rahmenbedingungen sind schwieriger geworden. Und deshalb müssen wir sparen.

Das ist keine besonders angenehme politische Botschaft. Aber politische Verantwortung besteht nicht darin, unangenehme Entscheidungen so lange aufzuschieben, bis sie irgendwann jemand anderes treffen muss.

Wir müssen Prioritäten setzen.


Für uns ist dabei wichtig: Sparen und Investieren sind keine Gegensätze.

Im Gegenteil.


Wir müssen heute verantwortungsvoll mit unseren laufenden Ausgaben umgehen, damit wir morgen noch investieren und gestalten können.

Wir wollen Schulen modernisieren. Wir wollen die Zukunft unserer Krankenhausstandorte absichern. Wir brauchen Investitionen in Betreuung, Infrastruktur und die Zukunftsfähigkeit unserer Region.

All das kostet Geld.


Und genau deshalb können wir nicht gleichzeitig den Anspruch erheben, überall mehr auszugeben.

Verantwortungsvolle Finanzpolitik bedeutet für uns deshalb weder, die finanzielle Lage schönzureden, noch Ostbelgien kaputtzusparen.

Sie bedeutet, Prioritäten zu setzen.


Wir müssen unterscheiden zwischen dem, was wünschenswert ist, und dem, was notwendig ist.

Wir müssen uns bei neuen Ausgaben fragen, ob sie dauerhaft finanzierbar sind.

Und wir müssen auch bereit sein, bestehende Ausgaben daraufhin zu überprüfen, ob sie noch den gewünschten Nutzen bringen.


Auch hier gilt also der Gedanke, der sich durch meinen gesamten Beitrag zieht:

Nicht allein die Höhe einer Ausgabe entscheidet darüber, ob Politik gut ist. Entscheidend ist auch, was wir damit erreichen.


Das Ziel muss sein, der Deutschsprachigen Gemeinschaft wieder dauerhaft mehr finanziellen Handlungsspielraum zu verschaffen.

Die Regierung hat sich vorgenommen, ab 2029 auch die Infrastrukturausgaben wieder aus eigenen Mitteln zu finanzieren.


Das ist ein anspruchsvolles Ziel.

Aber es ist ein wichtiges Ziel.

Denn Schulden und Zinszahlungen sind nicht abstrakt. Geld, das dauerhaft für Zinsen gebunden ist, steht für andere politische Aufgaben nicht zur Verfügung.


Finanzielle Handlungsfähigkeit ist deshalb politische Handlungsfähigkeit.

Und für uns hat diese Frage noch eine weitere Dimension.

Es geht um Verantwortung gegenüber den Generationen, die nach uns kommen.

Wir dürfen heute notwendige Investitionen nicht unterlassen und ihnen dadurch marode Infrastruktur hinterlassen.


Aber wir dürfen genauso wenig jeden verfügbaren finanziellen Spielraum heute verbrauchen und ihnen damit die Möglichkeit nehmen, morgen selbst politische Entscheidungen zu treffen.


Genau diese Balance müssen wir finden:

Sparen dort, wo es notwendig ist. Investieren dort, wo es Zukunft schafft. Und bei beidem überprüfen, ob das eingesetzte Geld tatsächlich die gewünschte Wirkung erzielt.


Denn finanzielle Handlungsfähigkeit ist kein Selbstzweck. Sie ist die Voraussetzung dafür, dass wir auch morgen noch gestalten können – in der Bildung, auf dem Arbeitsmarkt, beim Wohnen und bei den großen Investitionen, die vor uns liegen.


Politische Verantwortung bedeutet für uns deshalb: Prioritäten setzen, handeln und die Wirkung des eigenen Handelns überprüfen.


Und sie bedeutet auch, dort für die Interessen Ostbelgiens einzustehen, wo Entscheidungen nicht allein in unserer Hand liegen.


Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Kommentare


Empfohlene Einträge
Aktuelle Einträge
bottom of page