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Reicht die Rente später?

Jolyn Huppertz (Abgeordnete CSP-Fraktion) stellt eine schriftliche Frage an Sozialminister Antoniadis (SP):

Schriftliche Frage vom 5. Mai 2021 von Jolyn Huppertz zur Bezahlbarkeit des Altenheimplatzes durch die eigene Rente und das zunehmende Misstrauen der Jugend gegenüber dem Rentensystem:


Ende April berichtete das Grenzecho* über die Sorgen und das Misstrauen der jungen Belgier, ob der Staat, die Pensionen künftig bezahlen könne.

Der Vorsitzende des belgischen Dachverbandes der Pensionsfonds, Philip Neyt, erklärte an anderer Stelle der Presse gegenüber, dass die Arbeitnehmer zum Ausgleich ihrer Rentenbezüge zwischen 11 und 18% ihres Lohnes während ihrer gesamten beruflichen Tätigkeit von 45 Jahren auf Seite legen müssten**.

Neyt erklärte ferner, dass das Rentenniveau zwischen 66 und 48% des letzten Nettolohnes betrage.

Offenbar sind gerade junge Leute allgemein nicht besonders gut hinsichtlich des Rentensystems informiert. Verhältnismäßig wenige wissen, dass das belgische Pensionssystem auf drei Säulen ruht: Neben der gesetzlichen Altersvorsorge, die auf Grundlage der beruflichen Einkünfte berechnet wird, kommen noch die zusätzliche Altersvorsorge im Rahmen von Gruppenversicherungen oder die freie Zusatzrente hinzu.

Dass die Rente später zur zentralen Voraussetzung gehört, wie das Leben als Senior bestritten werden kann, dürfte auf der Hand liegen.

Dem GE-Bericht zufolge reichen 92% der gesetzlichen Renten aber nicht aus, um das Altenheim zu bezahlen.

Hintergrund hierfür sind nicht nur die knapp bemessene Rentenberechnung, sondern auch die allgemein steigenden Kosten in den Altenheimen. Ob das auch pauschal für ostbelgische Verhältnisse gilt, wird durch den Bericht nicht deutlich.

Natürlich mag das ein Argument für die sein, die ein möglichst langes Verbleiben der Senioren in den eigenen vier Wänden befürworten. Richtig ist aber auch, dass ab einer gewissen Pflegestufe die zu Hause erbrachten Dienstleistungen teurer sind als die, die etwa in einem Pflegeheim erbracht werden***.

Vorliegende Interpellation zielt daher darauf ab, mehr Licht ins Dunkle zu bringen und insbesondere junge Leute zu motovieren vorzusorgen.


Meine Fragen: 1. Wie liegt das Zahlenverhältnis zwischen den ostbelgischen Altenheimbewohnern, bei denen die Rente für deren Aufenthalt reicht und denen, wo die Familie und/oder das ÖSHZ Ausgleichzahlungen leisten? Bitte unterscheiden Sie die Angaben nach Altenheimträgerschaft. 2. Wie hoch liegt die Zuzahlung der ostbelgischen Öffentlichen Sozialhilfezentren im Falle nicht reichender Rentenbezüge bei Altenheimbewohnern. Bitte trennen Sie die Angabe nach Gemeinde. 3. Wie hoch liegt durchschnittlich der Zuzahlungsbetrag, wenn die Rente für den Altenheimaufenthalt nicht reicht? Bitte unterscheiden Sie die Angaben nach Altenheimträgerschaft. 4. In welchem Maß stieg in den letzten 10 Jahren der Durchschnittspreis für eine einfache Belegung eines Altenheimzimmers. Bitte unterscheiden Sie die Angaben nach Altenheimträgerschaft. 5. Erkennt die DG-Regierung die als bedenklich einzustufende Entwicklung, und wie bereitet sie die Bevölkerung – insbesondere aber die jungen Menschen in Ostbelgien - darauf vor?


Antwort des Ministers für Gesundheit und Soziales:


Mehr dazu in folgendem GrenzEcho-Artikel: hier klicken.


* Grenzecho, 28.4.2021, S. 4

** https://www.lesoir.be/368732/article/2021-04-27/update-les-jeunes-attribuent-tout-juste-la-moyenne- au-systeme-de-pensions-2

*** https://www.rtl.be/info/belgique/societe/les-prix-des-maisons-de-repos-sont-au-dessus-de-la-pension-moyenne-958715.aspx : « A partir d’un certain degré de dépendance, soit 4 heures d’aide à domicile par exemple, la maison de repos est moins chère que se faire soigner à domicile, selon l'étude de la Fédération des Maisons de Repos (Femarbel).



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