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Endlich Gerechtigkeit für Patchworkfamilien

Das Dekret zum Kindergeld benachteiligt kinderreiche Patchworkfamilien - so sah und sieht es die CSP-Fraktion im DG-Parlament. Hintergrund hierfür ist die Tatsache, dass diese Familien kaum Anrecht auf den Kinderreichenzuschlag haben. Deshalb gab es in der Vergangenheit mehrere parlamentarische Initiativen, die aber alle durch Regierung und Koalition abgelehnt wurden. Doch nun hat diese Akte eine neue Dimension erhalten: Der belgische Verfassungsgerichtshof erkennt, dass das DG-Dekret über Familienleistungen in mehrerer Hinsicht gegen die Verfassung verstoẞe. Jolyn Huppertz und Colin Kraft, die als Triebfeder dieser Akte gelten, machen die DG-Regierung für den entstandenen Schaden verantwortlich und fordern sie nun zum Handeln auf.


Stein des Anstoes zu dem Entscheid des Verfassungsgerichts war die Frage, ob sogenannte Patchworkfamilien gegenüber traditionellen Familien benachteiligt werden, wenn es um die Zuerkennung eines Zuschlags für kinderreiche Familien gehe - eine Frage, die wir seit vier Jahren aufwerfen und auch durch Fakten belegen konnten, so Jolyn Huppertz, Vorsitzende des Sozialausschusses des DG-Parlaments.

Paare, die sich nach Trennungen neu bilden und Kinder mit in eine neue Beziehung bringen, können das Recht auf die Zulage für kinderreiche Familien nämlich nicht geltend machen. "Wenn Vater A und Mutter B jeweils zwei Kinder haben und ein neues Leben aufbauen wollen, leben in der neuen Familienkonstellation vier Kinder zusammen. Während eine "klassische" Familie mit vier Kindern einen Zuschlag von jährlich 3.240 Euro plus Index erhält, geht die Patchworkfamilie leer aus. Nach zehn Jahren ist das ein Vermögen", rechnet Jolyn Huppertz vor.

Kinderreiche Stief- oder Patchworkfamilien müssen die gleichen Leistungen erbringen wie kinderreiche Familien in einer klassischen Konstellation - auch wenn diese Leistung nicht unbedingt ununterbrochen geleistet werden muss. Kinderreiche Stief- oder Patchworkfamilien müssen also genau so Mobiliar, angemessene Räumlichkeiten oder Fahrzeuge bereitstellen, die den Erfordernissen einer klassischen kinderreichen Familie in nichts nachstehen. Das aktuelle Dekret verfolgt in seinem ersten Artikel ausdrücklich das Ziel, "allen [!] Kindern Entwicklungs- und Entfaltungschancen zu bieten, einen teilweisen Ausgleich der erhöhten Kosten des Haushalts aufgrund der Unterhaltkosten von einem oder mehreren Kindern zu bieten und die Kinderarmut zu bekämpfen". Wenn also das Kindergeld tatsächlich zum Recht eines jeden Kindes wird, dann müssen auch Kinder von sogenannten Stief- oder Patchworkfamilien dieses Recht nutzen können.


Die CSP hatte schon während der Ausarbeitung der bestehenden Rechtsgrundlage Bedenken angemeldet und auf die Ungleichbehandlung gewisser Familien aufmerksam gemacht. Es wurden Abänderungsvorschläge eingereicht, ein Dekretvorschlag hinterlegt, und es wurde eine Petition seitens einer betroffenen Familie im Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft vorgebracht.

Alle Initiativen wurden abgelehnt.


Der nun erfolgte Entscheid des belgischen Verfassungsgerichts gibt uns endlich recht, freuen sich Huppertz und Kraft. Allerdings bleibt die Frage offen, ob die Regierung auch die Verantwortung für den entstandenen Schaden der Betroffenen übernimmt und vor allem das Dekret gründlich erneuert.

Genau dazu wird Jolyn Huppertz Minister Antoniadis am kommenden Mittwoch im PDG befragen.

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