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Zur föderalen Arbeitsmarktreform

  • Autorenbild: Die CSP
    Die CSP
  • 4. Juni
  • 2 Min. Lesezeit

Auf Grundlage des Regierungsabkommens hat die Föderalregierung eine umfangreiche Arbeitsmarktreform eingeleitet. Diese soll noch in den nächsten Monaten von der Kammer verabschiedet werden. Darin wird u.a. eine Kürzung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes vorgesehen. Die Reform umfasst auch Aspekte des Arbeitsrechts, die (Re)Integration von Langzeitkranken, die sozialberufliche Eingliederung über die ÖSHZ sowie die wirtschaftliche Zuwanderung. Ziel dieser Reform ist die Erhöhung der Beschäftigungsquote sowie die Sicherung der Finanzierbarkeit und der Qualität unseres Sozialsystems.


Aus Sicht der CSP Ostbelgien ist diese Reform grundsätzlich richtig und wichtig. Die konkrete Ausgestaltung muss jedoch weiterhin besprochen und bearbeitet werden – für einen abgestimmten und gut durchdachten Weg.


Mit der Arbeitsmarktreform wird der Zugang zum Bezug des Arbeitslosengeldes erschwert und die Bezugsdauer auf zwei Jahre befristet. Ein Großteil der betroffenen Personen wird dann sein Arbeitslosengeld verlieren und einen Antrag auf Eingliederungsgeld bei den ÖSHZ stellen. Wie viele Personen von diesem Wechsel betroffen sind, kann derzeit noch nicht mit Bestimmtheit vorhergesagt werden, da genaue Berechnungen des ONEM noch nicht vorliegen.

Auch die Wiedereingliederung von Langzeitkranken ist Gegenstand der Reform und betrifft die Ärzte, Krankenkassen und das Arbeitsamt gleichermaßen.


Die Umsetzung der föderalen Reform wird für die Gemeinden, die ÖSHZ und die DG mit zusätzlichen finanziellen Belastungen verbunden sein. Deshalb ist eine Umsetzung ohne Mehrkosten für Gemeinden, ÖSHZ und die DG unerlässlich. Hinzu kommt die Notwendigkeit eines effizienten und gezielten Austauschs von Daten und Informationen zwischen den zuständigen Behörden, um betroffene Arbeitsuchende zeitnah und zielgerichtet informieren zu können. Wichtig ist zudem, dass die ÖSHZ und das Arbeitsamt Hand in Hand arbeiten, um diese Personen so schnell wie möglich wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Auch gilt es neu zu bewerten, ob die derzeitigen Qualifizierungs- und Integrationsangebote in der DG den neuen Bedarfen und Herausforderungen entsprechen.


Die CSP Ostbelgien unterstützt die Regierung bei der Umsetzung dieser Reformvorhaben, denn vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und der sozio-ökonomischen Herausforderungen in einer sich dramatisch verändernden Weltlage gibt es keine Alternativen.

 

Jérôme Franssen

Parteipräsident

CSP Ostbelgien

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