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Robert Nelles zur Anpassung der Gesetzgebung über die Raumordnung

"Sieht so der erstrebte Mehrwert aus? Mit dem Thema Raumordnung ist die zentrale Frage verbunden, wie unsere Landschaft, unsere Gegend und unsere Dörfer und Städte in etwa 25 Jahren aussehen sollen. Welche Grundlagen schaffen wir heute für unsere Enkelkinder? Leider fehlen diese Grundlagen, Ziele & die Vision!"
Seit dem 1. Januar 2020 übt die Deutschsprachige Gemeinschaft die Zuständigkeit der Raumordnung an Stelle der Wallonischen Region aus.

Seitdem hat es erste Anpassungen der Gesetzgebung gegeben. Im Grunde dienen aber nach wie vor bedeutende Teile des wallonischen Gesetzbuchs für Raumordnung für uns nach wie vor als Rechtsgrundlage.

Heute liegt ein Dekretentwurf vor, der weitere Teile dieser Zuständigkeit neu regelt.
„Teile“, weil der weitaus größte Teil der bestehenden wallonischen Gesetzgebung weiterhin für uns Anwendung finden.
Und dennoch: Mit dem heutigen Dekretentwurf dürften viele Häuslebauer und -besitzer, Unternehmen, Landwirte, Gemeinden, Naturschützer, Bauunternehmer und viele andere mehr eine Menge Erwartungen und Hoffnungen verbinden.

Schließlich geht es darum, zu belegen, ob und wie die Deutschsprachige Gemeinschaft in der Lage ist, diese neue Zuständigkeit mit einem Mehrwert für die Bevölkerung und unsere Gegend zu verbinden.

Daher, werte Kolleginnen und Kollegen, lauten einige der heutigen Kernfragen:
· Bringt dieses Dekret einen Mehrwert?
· Werden mehr oder weniger Kosten fällig?
· Können unsere Gemeinden jetzt autonomer als bisher den Bereich für Wohnraum und Gewerbe planen und gestalten?

Im Folgenden werde ich versuchen auf diese Fragen zu antworten.

Bevor es zum vorliegenden Dokument gekommen ist, hat es zahlreiche Aussprachen gegeben:
· Interessenverbände wurden im Ausschuss eingeladen und angehört,
· es wurde öffentlich über eine Orientierungsnote der Regierung[1] debattiert und
· und auch bei der CSP hat es viele Beratungsgespräche mit Fachleuten, Mitgliedern und Entscheidungsträgern gegeben.

Wir können also sagen, dass wir nichts unversucht ließen, diesem Dekret jede erdenkliche Form der Aufmerksamkeit zu schenken, die es verdiente. Wir haben großen Wert auf konstruktive Mitarbeit gelegt und auch dementsprechend eigene Abänderungsvorschläge eingereicht.

Vor diesem Hintergrund will ich Ihnen zunächst die Erwartungen unserer Fraktion in Erinnerung rufen, die wir bereits bei der Diskussion über die Orientierungsnote zum Ausdruck brachten.[2]

Für uns war und ist wichtig, dass wir die Bevölkerung in die Entscheidungen einbinden, wie mit unserem Lebensraum umgegangen wird.

Wir müssen dafür sorgen, dass der Begriff „Raumordnung“ verständlich ist. Viele wissen darüber kaum etwas! Auch heute nicht.

Bestenfalls bringen viele den Begriff mit „Baugenehmigungen“ in Verbindung, was aber bei weitem zu kurz greift.

Die Anhörung der Interessenverbände im Ausschuss, die doch große Teile der Bevölkerung repräsentieren, war daher ein wichtiger Bestandteil dieses Prozesses. Die begrenzte Redezeit von zwei Minuten dürfte für einen ernsthaften Austausch wohl reichlich kurz bemessen gewesen sein. Die Vertreter konnten allerdings ihre Stellungnahmen schriftlich hinterlegen, was der Entscheidungsfindung dienlich war. Zumindest kann ich dies für die CSP-Fraktion behaupten. Allerdings ist in einem solchen Austausch auch wichtig, dass die Betroffenen Antwort auf ihre Anregungen erhalten. Auch die Ablehnung der Vorschläge bedarf der Rechtfertigung. Ob diesbezüglich alle, die hier vorstellig wurden, am Ende dieses Prozesses zufrieden sind, mag dahin gestellt bleiben.

Eine weitere Erwartung der CSP ist, dass die Nähe zu den Entscheidungsgremien, sprich die Kleinheit unsers Gebietes, nicht zu Kumpanei führen darf.

Die Forderung nach klaren, transparenten und verständlichen Regeln sowie nach objektiven Entscheidungskriterien ist daher für die CSP von besonderer Bedeutung.

Eine unserer wesentlichen Erwartungen war und bleibt die Aufwertung unserer Gemeinden bei der Gestaltung der künftigen Raumordnungspolitik. Die Verfügbarkeit von personellen Ressourcen und ausreichender Fachkompetenz aber auch die Kostenfrage sind durchaus berechtigte Bedenken, die es zu berücksichtigen gilt, wenn man über die Autonomie der Gemeinden in der Raumordnungsgestaltung nachdenkt.

Daraus folgt eine weitere Erwartung, dass es zu keiner Bevormundung der Gemeinden durch die Gemeinschaft kommen dürfe.

Die DG legt die großen Linien und den Rahmen fest, indem sich die Gemeinden mit Unterstützung der DG und, wenn sie dies wünschen, gemeindeübergreifend selbst organisieren, um so der landschaftlichen Vielfalt gerecht zu werden. So sollte es sein.

Es darf also nicht dazu kommen, dass nur das gemacht wird, was im Sinne des Ministers ist.

Eine „Friss-oder-stirb-Haltung“, wie sie in einem Interview von Minister Antoniadis durchscheint[3], darf es nicht geben!
Und schließlich: Bei aller Entwicklung und dem Wunsch nach Wachstum wird es darauf ankommen, unseren nachfolgenden Generationen einen intakten Lebensraum zu überlassen. Denn neben den Themen Wohnen und Arbeiten sind Umweltschutz, Energie, Wassermanagement, Biodiversität, Mobilität und, ja, das Klima, weitere Aspekte, die eng mit der Raumordnung verknüpft sind.

Dies waren die Erwartungshaltungen der CSP, die wir bereits in Zusammenhang mit der Orientierungsnote formuliert haben.

Wird das Dekret diesen Erwartungen gerecht?

Werte Kolleginnen und Kollegen,
das Dekret umfasst rund 250 Artikel, so dass es natürlich nicht möglich auf alle Artikel einzugehen. Manche sind wichtig; manche sind weniger wichtig; manche sind Anpassungen des Vokabulars. Da werden „Verstädterungsgenehmigungen“ zu Erschließungsgenehmigungen“; „Informationsversammlungen“ zur „Informationsveranstaltungen“; der „neu zu gestaltende Standort“ zum „Sanierungsstandort“ oder etwa die „Einrichtung“ zur „Anlage“.

Wichtig?
Naja – musste halt scheinbar sein.

Unserem Hinweis, dass wohl kaum von einer „Einpflanzung“ bei einem Hausbau die Rede sein könne (das Wort ist dem französischen „implantation“ entlehnt) wollte die Regierung dann nicht folgen.
Dass man im physikalischen Sinne nicht von „Hitze“, sondern von „Wärme“ spricht, konnte angeblich auch nicht abgeändert werden, weil „zu kompliziert“.

So bleibt es also bei der Abänderung nur gewisser Vokabeln, was den Text am Ende des Tages – zumindest sprachlich und punktuell – nicht weniger skurril erscheinen lässt.

Doch kommen wir zu den wesentlicheren Bestandteilen dieses Dekretes.

Da ist zunächst der Fonds für Nachhaltigkeit. Wird auf einem bisher nicht als Bauland ausgewiesenen Grundstück gebaut, dann muss dafür ein Ausgleich erbracht werden.

Das ist logisch und richtig, weil ja Agrarland oder etwa Waldgebiete dadurch verlorengehen.

Dieser Ausgleich erfolgt durch die Umwandlung bisheriger Bauzonen in Grünzonen, durch besondere umweltfreundliche Ausgleichsmaßnahmen oder aber durch die Entrichtung eines Geldbetrags, der dann in einen neu geschaffenen Fonds eingezahlt wird.

Die CSP möchte, dass die in diesen Fonds eingezahlten Gelder tatsächlich und ausschließlich zum Schutz des Klimas und zum Schutz von Arten und ihrer Habitate ausgegeben wird. Diese Themenfelder gehören zu den Querschnittsaufgaben, die sich die aktuelle Regierungspolitik seit Beginn der Legislatur selbst gesetzt hat.

Deshalb wollen wir diesem Fonds nicht nur einen unmissverständlichen Namen geben, sondern dafür auch inhaltlich klare Bestimmungen festlegen!
Die im Dekrettext gegebene Möglichkeit, dass auch Personal- oder Betriebskosten über diesen Fonds beglichen werden, lehnen wir ab. Wir wollen keine Zweckentfremdung dieses Fonds.

Wenn Geld erhoben wird als Ausgleich für einen Schaden, der der Natur resp. der Umwelt entsteht, dann soll dieses Geld auch nur für Umwelt und Natur- und Klimaschutz ausgegeben werden und nicht etwa für die Finanzierung neuer Strukturen!

Die hier suggerierte „Nachhaltigkeit“, die dem Fonds den Namen gibt, ist allenfalls Etikettenschwindel!

Und darüber hinaus:
Es gibt durchaus Einwände, die vor der Einrichtung eines solchen Fonds warnen. So hatte die hiesige Forstverwaltung darauf hingewiesen, dass die Einrichtung und Handhabung eines solchen Fonds alles andere als evident sei und dass verschiedene Beispiele im Ausland leider gezeigt hätten, dass die Maßnahmen, die über solche Fonds umgesetzt werden, oft nicht greifen bzw. ineffizient seien, oder sogar gar nicht umgesetzt werden. Hierfür wurden dann Untersuchungen aus Baden-Württemberg, Bayern und Schleswig-Holstein als Beleg angeführt[4].

Eine grundlegende Auseinandersetzung zu diesem Punkt, das Einladen von Sachverständigen oder die einfache Prüfung der von der Forstverwaltung abgegebenen Einwände gab es leider nicht.

Klarheit und Transparenz hatten wir auch bei der Festlegung der Summen gefordert, die veranschlagt werden, wenn es um Ausgleichsmaßnahmen geht. Wir forderten, dass die Summen durch das Erwerbskomitee ermittelt werden sollten – also durch einen neutralen Dienst mit Erfahrung auf diesem Gebiet.

Diesem Vorschlag wollten weder Koalition noch Regierung folgen.

Und schließlich wollen wir, dass die Umweltgesetzgebung der Wallonischen Region angewendet wird, wenn besondere Auswirkungen auf die Umwelt bei einem zur Verstädterung bestimmten Gebiet drohen. Wenn von „erheblichen“ oder „unerheblichen“ Auswirkungen auf die Umwelt die Rede ist, dann ist dies uns zu unpräzise. Unser Vorschlag hätte da für mehr Klarheit sorgen können, indem wir uns auf die Grundlagen der wallonischen Umweltgesetzgebung bezogen hätten.

All das hätte durch den Zugriff auf Erfahrung und verlässliche Rechtsgrundlagen zur Klarheit innerhalb dieses Dekrets beigetragen.

„Hätte“, weil auch dieser Vorschlag abgelehnt wurde.
Ein Knackpunkt ist auch die Frage nach den Kosten, nämlich ob der Häuslebauer, der Unternehmer und der Promotor einer Gewerbezone nun – da ja die DG zuständig ist - weniger zu bezahlen haben.
Um es vorwegzunehmen: Eher nicht!

Allgemein drückt es der Arbeitgeberverband – einer der durch unseren Ausschuss eingeladenen Interessenvertreter - so aus:
Die Arbeitgebervertreter bemängeln die hohen Kosten, die beim Bau künftiger Wohnungen/Häuser entstünden. 50% der Baukosten gingen bereits jetzt an die öffentliche Hand. Das Dekret sorge für weitere Belastungen.
Welche zum Beispiel?

1. Die jetzt durch dieses Dekret geforderten „as built-Pläne“ kosten Geld. Vermutlich wird kaum ein Architekt solche Pläne gratis ausfertigen.

2. Baupromotoren werden verpflichtet werden können, in ihrem Projekt auch Wohnraum für Sozialschwache anzubieten. Es ist anzunehmen, dass dieser verbilligte Wohnraum durch Mehrkosten bei den mittleren Einkommen aufgefangen werden wird.

Anders ausgedrückt: Die billigere Sozialwohnung wird durch höhere Kosten für die Wohnung der anderen Käufer mitbezahlt.
Das Baufach bemängelt ausdrücklich, dass Auflagen geschaffen werden, wodurch der sog. mittleren Wohnungsbau den Sozialen Wohnungsbaus fördere. Die Möglichkeiten der Regierung seien unklar. Bauträger und Bauherr wüssten nicht, was auf sie zukäme. Die Kosten würden steigen. Wohnraum würde teurer. Personen, die zwar keine Sozialansprüche geltend machen könnten aber dennoch nicht wohlhabend seien, werden zu Leidtragenden dieses Systems, so die Interessenvertreter des hiesigen Baufachs.

Das sind Argumente, die von Unternehmern kommen.

3. Es werden Kautionen verlangt, die der Bauherr hinterlegen muss, obwohl er zu diesem Zeitpunkt den Kreditbedarf eher verwenden könnte, um entstehenden Baukosten zu begleichen.[5]

4. Die Dauer der Bearbeitung von Genehmigungsanträgen kann sich auf den Kredit auswirken, wenn sehr viel Zeit bis zur Gewährung der Genehmigung vergeht und wenn inzwischen der Zinssatz nach oben revidiert werden muss (da vor der Bauerlaubnis der Kredit meist noch nicht aktiviert ist). Das war immer so, doch in Zeiten galoppierender Inflation ist der Effekt umso schwerwiegender. Wenn also unsere Gemeinden die personellen Möglichkeiten dazu erhielten, wäre damit – so sehe ich es – ein Mehrwert für unsere Bevölkerung verbunden.

5. Es ist durchaus möglich, dass gewisse Flächen, die etwa zwischen einer Wohnzone und einem Gewerbegebiet als Pufferzone angelegt ist, nochmals durch „Ausgleichsmaßnahmen“ zu Kosten führt.

Werte Kolleginnen und Kollegen,

Sieht so der erstrebte Mehrwert aus?

Mit dem Thema Raumordnung ist die zentrale Frage verbunden, wie unsere Landschaft, unsere Gegend und unsere Dörfer und Städte in etwa 25 Jahren aussehen sollen.

Wo werden Gewerbezonen eingerichtet und wie groß sind sie?
Wird es uns gelungen sein, etwa Betriebe anzusiedeln, die Wasserstoff zur Energieversorgung herzustellen? Wo stehen wie viele Windparks oder Photovoltaikfelder?
Wird man noch merken, wenn man in Kelmis losfährt und schon in Walhorn angekommen ist? Oder ist entlang der Straßen alles zugebaut?
Welche Grundlagen schaffen wir heute für unsere Enkelkinder?
Oder negativ formuliert: Was richten wir hier heute an?
Leider fehlen diese Grundlagen! Es fehlen die Ziele, es fehlt die Vision!

Um die weiterhin bestehende Raumordnungsgesetzgebung der Wallonischen Region nach der Kompetenzübertragung auf die Belange der Deutschsprachigen Gemeinschaft anzupassen, hat die Regierung beschlossen, diese Anpassung in einem „Dreiphasenprozess“ umzusetzen. Die 1. Phase bestand in einer sogenannten Orientierungsnote, die eine Reihe von Erlassanpassungen zur Folge hatte. Die 2. Phase, die Gegenstand der heutigen Debatte ist, beinhaltet eine Abänderung des Gesetzbuches auf dekretaler Ebene und die dritte Phase zielt auf eine „globale Reform“ ab, die eine Raumstrategie beinhalten soll. Hier ist denn auch von der Vision „Ostbelgien leben 2040 die Rede“.

Werte Kolleginnen und Kollegen,
in der Vergangenheit haben wir die vorgegebene Reihenfolge immer wieder in Frage gestellt. Bedarf es nicht ZUERST einer Gesamtstrategie UND DANACH einer Anpassung der Gesetzgebung.

Die Unzulänglichkeiten dieser Vorgehensweise werden deutlich, wenn man den bisherigen Verlauf dieser dritten Phase in Betracht zieht. Da werden beispielsweise 8 Ziele der Raumstrategie festgelegt, die zwar den Vorrang der Landschaftsbelange dekretieren, die Belange der Wirtschaft aber offenkundig außen vorlassen, und dies, obwohl dies mehrfach von den Wirtschaftsvertretern angemahnt und eingefordert wurde. Da werden neue Verwaltungsstrukturen mit oberen und unteren Planungsebenen vorgesehen und kommunale Zuständigkeiten in Raumbüros Nord und Süd zusammengefasst, alles dominiert vom Ministerium, was die Vertreter unserer Gemeinden als Einmischung in die Gemeindeautonomie oder gar Aushöhlung der Gemeindeautonomie betrachten. Diese und viele andere Fragen mehr hätten im Vorfeld der heutigen Diskussion stattfinden müssen. Denn die Fragen der Zielsetzung und der Gemeindeautonomie haben auch hier und heute ihren Platz bei der Verabschiedung dieses Dekretes.

Die Regierung hat sich in der Reihenfolge vertan. In jedem Qualitätsmanagement steht die Vision an Anfang und beschreibt, wohin die Reise gehen soll; welche strategischen Ziele man anstrebt. Erst dann folgt die MISSION, die Aufgabe, die wir in unserem Fall mit der Gesetzgebung umschreiben können, die beschreibt wie man diese Ziele erreichen kann. Die Regierung aber hat das Pferd von hinten aufgezäumt und darf sich nicht wundern, wenn es in den nächsten Monaten und Jahren zu zahlreichen Missverständnissen und Unzulänglichkeiten kommt. Oder aber wir kommen in den Strudel ständiger Anpassungen und Nachbesserungen, was wiederum Gift für die Bürger, die Verwaltungen, die Architekten, die Betriebe und viele andere Beteiligte ist. Wer soll sich nachher in diesem Gesetzeswerk noch auskennen? Man hätte sich deutlich mehr Zeit nehmen müssen, um ein kohärentes Gesamtwerk zu schaffen. Und dies, nachdem die Ziele und die Vision einvernehmlich geklärt wurden.

Werte Kolleginnen und Kollegen,
meine eingangs aufgeworfenen Fragen hinsichtlich Mehrwert, Kosten und Gemeindeautonomie werden mit diesem Dekret nur unbefriedigend beantwortet. Manche Änderungen finden unsere Zustimmung. In wesentlichen Punkten ist man aber nicht auf unsere Abänderungsvorschläge eingegangen, so dass wir diesem Dekret in seiner Gesamtheit nicht zustimmen werden.
· Es fehlt ein klares Bekenntnis dazu, dass die Gelder aus Ausgleichsmaßnahmen allein der Umwelt zugutekommen. Wer den Klimawandel ernstnehmen will, muss sich klar positionieren. Genau davor schreckt die Regierung im Rahmen dieses Dekretentwurfs zurück.
· Die Gemeinden sollen direkt über Ziehungsrechte an diesem Fonds beteiligt sein, um Umweltprojekte zu lancieren und so dem Steuerzahler nicht noch mehr zuzumuten.
· Die wallonische Umweltgesetzgebung soll als Referenz dazu dienen, um festzulegen, was als „erhebliche“ oder „unerhebliche“ Auswirkungen auf die Umwelt zu verstehen ist, damit Klarheit besteht und keine willkürlichen Interpretationsspielräume.
· Das Erwerbskomitee soll den Wert eines umzuwandelnden Grundstücks ermitteln, damit Objektivität, Transparenz und Nachvollziehbarkeit zur Geltung kommen.
· Wir wollen nicht, dass gewisse Flächen, die etwa zwischen einer Wohnzone und einem Gewerbegebiet als Pufferzone angelegt ist, erneut durch „Ausgleichsmaßnahmen“ zu weiteren Kosten führen.
Werte Kolleginnen und Kollegen,
vor rund anderthalb Jahren hatte ich an dieser Stelle, als es um die Orientierungsnote zur Raumordnung ging, folgende Forderungen erhoben:[6]
· Wir wollen die geografische, landschaftliche, ökologische, politische, kulturelle und wirtschaftliche Vielfalt erhalten und keinen uniformen Einheitsbrei;
· Wir wollen eine Raumordnung, die die Wettbewerbsfähigkeit unserer Betriebe sicherstellt;
· Wir wollen die gute Lebens- und Umweltqualität Ostbelgiens erhalten und fördern;
· Wir wollen die weitere Zersiedlung unserer Ortschaften und den Verlust landwirtschaftlicher Nutzflächen stoppen;
· Wir wollen die Rahmenbedingungen schaffen für energiesparende Siedlungen;
· Wir wollen die Verkehrs- und Siedlungsentwicklung aufeinander abstimmen. Dies erreichen wir aber nicht, wenn wir dogmatisch einseitig jegliche neue Verkehrsinfrastruktur ablehnen, ohne vorher für vertretbare Alternativen gesorgt zu haben;
· Wir wollen gut erschlossene Flächen für unsere Betriebe, die sich auf langfristig gesicherte und koordinierte Infrastrukturen für Verkehr, Energie, Kommunikation und Entsorgung verlassen müssen. Dies bedeutet auch, dass wir auch keine „Überall-alles-Strategie“ wollen, die langfristig nicht finanzierbar ist;
· Wir wollen eine Zusammenarbeit in funktionalen Räumen, in denen Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur eng verflochten sind. Letzteres setzt eine aktive Beteiligung und Einbindung der gesamten Bevölkerung voraus.
Ob genau das durch dieses Dekret beherzt angepackt wird, bezweifeln wir.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

Im Anschluss an die Stellungnahmen aller Fraktionen und der DG-Regierung ergriff der Abgeordnete erneut das Wort:


[1] PDG-Plenum, 29.3.2021 [2] Vgl. PDG: Ausführl. Bericht Nr. 23 (2020-2021), S. 34-37 [3] Min. A. Antoniadis: “Man kann natürlich als Gemeinde auch auf diese Zusammenarbeit verzichten. Dann verzichtet man aber auch auf die Finanzierung“. https://www.grenzecho.net/81705/artikel/2022-11-04/antoniadis-uber-kelmiser-kirchplatz-es-fehlen-anziehungspunkte [4]https://www.swr.de/report/oekopunkte-als-moderner-ablasshandel-die-oekopunkte-luege-wie-mitder-natur-kasse-gemacht-wird/-/id=233454/did=24392852/nid=233454/1eypnhd/index.html; https://www.pr.uni-freiburg.de/pm/2019/maengel-bei-der-kompensation-vonflaechenversiegelungen; https://lnv-bw.de/mangelhafte-umsetzung-von-baurechtlichen-ausgleichsmassnahmen https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.ausgleichsflaechen-bei-baustellen-das-oekokonto-ist-imminus.85d0bf4f-f66b-4137-a938-89963c6bf490.html [5] Kreditkapazität wird begrenzt durch 30 % Eigenmittel, die der Bauherr selber aufbringen muss, [6] PDG: Ausführlicher Bericht Nr. 23 (29. März 2021), S. 37

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