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“Für klare Zusammenarbeit und bessere Opferbetreuung” - Luc Frank

  • Autorenbild: Die CSP
    Die CSP
  • 19. Okt.
  • 2 Min. Lesezeit
Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Föderalstaat und Deutschsprachiger Gemeinschaft

Brüssel, 20.10.2025: Im Zuge der Plenarsitzung des 16.10 wurde einstimmig ein Gesetz zur Zusammenarbeit des Staates mit der Deutschsprachigen Gemeinschaft im Bereich der Opferbetreuung verabschiedet. Neben der Regulierung des Datenaustausches wurde auch die garantierte Übermittlung der Betroffenen durch die Polizei an die zuständigen Dienste der DG beschlossen. Ein wichtiger Schritt in Richtung einer optimalen Opferbetreuung findet der Ostbelgische Abgeordnete Luc Frank (CSP – Les Engagés.


Die Opferbetreuung in Belgien spielt sich auf verschiedenen Ebenen ab. Während der Föderalstaat über die Polizei vor allem für die erste Unterstützung zuständig ist, sind für die weitere Betreuung die Gemeinschaften zuständig. So ist auch die Deutschsprachige Gemeinschaft über Institutionen wie die Justizhäuser oder dem Jugendamt für weitere Schritte im Opferschutz zuständig.

“Da bei einem so wichtigen Thema wie der Opferbetreuung viele Partner zusammenarbeiten müssen, ist es unverzichtbar die Zusammenarbeit zwischen diesen genau zu definieren und gesetzlich festzuhalten”, so der ostbelgische Föderalabgeordnete Luc Frank (CSP – Les Engagés).


Neben der genauen Kompetenzverteilung zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Föderalstaat, regelt das Gesetz ebenfalls den Umgang mit den im Laufe der Opferbetreuung erhobenen und ausgetauschten Daten. “Auch in diesem Rahmen dürfen nur die nötigsten personenbezogene Daten erhoben werden. Die Verwendung dieser muss streng gesetzlich geregelt werden” betont Luc Frank.

Ein weiteres wichtiges Element des Gesetzestextes ist die systematische Überleitung der Betroffenen an die zuständigen Unterstützungsdienste. Mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen erfolgt diese Weiterleitung künftig automatisch. Ziel ist es, sicherzustellen, dass alle Opfer schnell und zuverlässig Zugang zu den passenden Hilfsangeboten erhalten.


Am Donnerstag den 16.10 wurde das Gesetz einstimmig im Zuge der Plenarsitzung verabschiedet. “Dass dieses Gesetz von allen Abgeordneten angenommen wurde, zeigt wie wichtig die Begleitung von Opfern ist. Diese Entscheidung ist ein unverzichtbarer Schritt hin zu einer menschlicheren Justiz und einer gerechteren Gesellschaft, in der niemand zurückgelassen wird” so Frank.

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